Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Vertragspartner

Der Vertrag besteht zwischen dem Mieter (Besteller lt. Auftragsbestätigung bzw. dessen Vertreter(n)) und dem Vermieter der Hüpfburg Vermietung Mathias Meyer.

 

Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Anmietung der in der Auftragsbestätigung näher bezeichneten Hüpfburg mit Zubehör.

 

Bestimmungsgemäßer Einsatz

Die Hüpfburg darf nur für den dafür vorgesehenen Zweck eingesetzt und nicht überlastet werden, was der Mieter garantiert. Das Anbringen von Beschriftungen, Schildern oder Aufklebern, sowie Änderungen an der Hüpfburg oder dem Zubehör ist nicht gestattet. Die Beschaffung von eventuell erforderlichen Genehmigungen, Anmeldungen o.ä. für den Betrieb der Hüpfburg und des Zubehörs liegt organisatorisch und kostenmäßig im Verantwortungsbereich des Mieters.

 

Abholung, Transport und Rückgabe der Hüpfburg inkl. Zubehör

Die Hüpfburg und alles Zubehör stehen zum Transport auf einem PKW-Anhänger an der Abholstation bereit. Der Transport ist Sache des Mieters. Gegen Aufpreis kann der Transport auch durch den Vermieter geleistet werden. Der Transport hat immer gemäß den Vorgaben des Vermieters zu erfolgen. Die Termine, Abhol- und Rückgabeadresse sowie die Uhrzeiten in der Auftragsbestätigung sind in jedem Fall verbindlich und strikt einzuhalten. Die Hüpfburg, Zubehör und Anhänger müssen dem Vermieter zum vereinbarten Termin sauber, ordnungsgemäß verpackt und vollständig mit Zubehör zur Verfügung stehen. Aufwand der durch unsachgemäße Rückgabe oder Verpackung entsteht, wird dem verursachenden Mieter in Rechnung gestellt. Ist eine Rücknahme nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht oder nur verspätet möglich, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung zusätzlich Miete fordern. Unberührt hiervon bleibt die Geltendmachung von Schäden, insbesondere solcher von entgangenem Gewinn und Schadenersatz aufgrund der Unmöglichkeit einer anderweitigen Vermietung. Auch eventuell notwendige Reparaturen, Neubeschaffungen oder Reinigungsarbeiten werden dem verursachenden Mieter in Rechnung gestellt.

 

Auf- / Abbau

Schotterplätze oder sonstige Flächen mit starken Unebenheiten, starken Neigungen oder scharfkantigem Bodenbelag sind nicht für die Aufstellung der Hüpfburg geeignet. Eine Verankerung hat in jedem Fall zu erfolgen. In der Regel passiert dieses mittels Erdnägeln, die dem Zubehör beiliegen. Bei Abholgeräten erfolgt der Transport sowie der Auf- und Abbau durch den Mieter gemäß den Vorgabendes Vermieters.

 

Beaufsichtigung der Geräte

Es verpflichtet sich der Mieter, die Geräte durch geeignetes, erwachsenes Betreuungspersonal ständig zu beaufsichtigen und garantiert den bestimmungsgemäßen Einsatz und die Einhaltung der ausgehändigten Sicherheitsregeln. Eine Einweisung in die Funktionsweise und die Sicherheitsregeln erhält der Mieter bei Übergabe. Alle mit der Aufsicht betrauten Personen sind vom Mieter mit der Funktionsweise und den Sicherheitshinweisen vertraut zu machen. Das Wetterrisiko trägt in jedem Fall der Mieter. Bei starkem Wind oder Regen ist die Hüpfburg nicht in Betrieb zu nehmen. Bei Veranstaltungen, die sich über mehrere Tage erstrecken, sorgt der Mieter für eine sicherer Verwahrung / Bewachung der Hüpfburg und dem Zubehör zwischen den Aktionszeiten. Für Aktionspausen gilt entsprechendes.

 

Energieversorgung

Zum Betrieb der Hüpfburg wird ein Stromanschluss, Schukosteckdose 230V (min 16A) mit Fehlerstromschutzeinrichtung benötigt und vom Mieter bereitgestellt.

 

Haftung

Für Schäden, Zerstörung, Diebstahl und die daraus resultierenden Folge- und Ausfallkosten haftet der Mieter in vollem Umfang. Ebenso für Unfälle, die in seinem Verantwortungsbereich entstehen. Er stellt den Vermieter von Schadenersatzleistungen, die sich aus der Benutzung der Geräte ergeben frei. Die Benutzung von Hüpfburgen ist nur ohne Schuhwerk zulässig und geschieht auf eigene Gefahr der jeweiligen Teilnehmer. Schäden welche mittelbar/unmittelbar während der Mietdauer an der Hüpfburg entstanden sind, sind selbstverständlich sofort nach Bekanntwerden dem Vermieter mitzuteilen – spätestens jedoch bei Rückgabe der Hüpfburg. Ggf. ist der Betrieb der Hüpfburg einzustellen. Ist bei der Rückgabe die Hüpfburg / Spielgerät verunreinigt oder unsachgemäß verpackt, wird eine Aufwandsentschädigung von 45,00 € zuzüglich MwSt. in Rechnung gestellt.

 

Ausfall von Geräten

Bei einem nicht durch den Mieter verursachten Ausfall der Hüpfburg oder des Zubehörs vor oder während der Veranstaltung, bemüht sich der Vermieter im Bereich seiner Möglichkeiten um eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung. Schadenersatzleistungen werden hiermit jedoch ausdrücklich ausgeschlossen, sofern der Ausfall nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters zurückzuführen ist. Die Höhe eines möglichen Schadenersatzes ist maximal der Mietpreis für das betreffende Gerät. Bei einem Ausfall während der Veranstaltung ist der Vermieter unverzüglich telefonisch zu benachrichtigen (ggf. Nachricht auf Anrufbeantworter). Bei Abholgeräten sind diese dem Vermieter zur Behebung des Schadens kostenfrei anzuliefern. Sofern der Mieter für den Schaden verantwortlich ist, erfolgt eine Berechnung für die Behebung nach entstandenem Aufwand (s.Haftung).

 

Verbindlichkeit

Buchungen werden bei Annahme durch den Vermieter und Erstellen der Auftragsbestätigung für beide Seiten bindend. Bei Terminänderungen (Absagen oder Verschiebungen) durch den Mieter trägt dieser die dem Vermieter entstandenen Kosten, jedoch mindestens 50% des vereinbarten Mietpreises. Bei kurzfristigen Änderungen (weniger als zwei Wochen vor dem ursprünglich gebuchten Veranstaltungstermin) wird der gesamte Mietpreis berechnet. Davon ausgeschlossen sind wetterbedingte Absagen.

 

Datenschutz

Die Auftragsdaten sowie die Angaben zur Person des Kunden werden elektronisch gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

 

Gültigkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Hüpfburgen gelten, jeweils in der neuesten Fassung, für alle Geschäftsbeziehungen als vereinbart, sofern keine weiteren schriftlichen Verträge bestehen, die sie in einzelnen Punkten oder insgesamt ersetzen oder ergänzen. Für alle in bestehenden Verträgen nicht aufgeführten Vereinbarungen erlangen die entsprechenden Punkte dieser AGB Gültigkeit. Der Vermieter widerspricht hiermit ausdrücklich allen anders lautenden Bedingungen des Bestellers. Als Erfüllungsort gilt D-19217 Köchelstorf, als Gerichtsstand D-23936 Grevesmühlen als vereinbart. Sollten einzelne Teile dieser AGB im Einzelfall unwirksam oder nicht anwendbar sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der Übrigen.
 

Stand März 2021